Schutz der Unterseekabel
20000636StrafrechtScope Announcement05.02.1937Originalquelle öffnen →
05.02.1937
Verordnung der Bundesregierung, womit das Verzeichnis der dem Übereinkommen zum Schutze der Unterseekabel beigetretenen Staaten ergänzt wird.
StF: BGBl. Nr. 34/1937
05.02.1937
Gemäß Artikel II des Gesetzes, womit strafgesetzliche Bestimmungen in betreff der Sicherung der Unterseekabel getroffen werden, R. G. Bl. Nr. 41/1888, wird in Ergänzung der Verordnungen B. G. Bl. II Nr. 240/1934 und B. G. Bl. Nr. 240/1935 bekanntgegben, daß die Tschechoslowakische Republik und Französisch-Marokko dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten sind.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.