Verordnung zum Aufhebungs- und Einstellungsgesetz
20000027Ordinance16.09.1945Originalquelle öffnen →
Verordnung der Provisorischen Staatsregierung vom 5. September 1945, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 3. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 48, über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Verordnung zum Aufhebungs- und Einstellungsgesetz).
StF: StGBl. Nr. 155/1945
Auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 3. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 48, über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Verordnung zum Aufhebungs- und Einstellungsgesetz) wird verordnet:
Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes haben auch für Verurteilungen und Strafverfahren zu gelten, die wegen Zuwiderhandlungen gegen folgende Rechtsvorschriften erfolgt oder eingeleitet worden sind:
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