Anerkennung der Methodisten
10009220Anerkennung der MethodistenOrdinance10.04.1951Originalquelle öffnen →
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Februar 1951, betreffend die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft.
StF: BGBl. Nr. 74/1951
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, wird verordnet wie folgt:
Die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.
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