Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile
10003987Federal Act28.07.1965Originalquelle öffnen →
Bundesgesetz vom 14. Juli 1965, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
StF: BGBl. Nr. 204/1965 (NR: GP X RV 824 AB 861 S. 85. BR: S. (231.))
Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, namens des Bundes bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzlich Kapitalanteile in Höhe von $ 86,700.000 - zu zeichnen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.
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