Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer
10003828Federal Act23.08.1951Originalquelle öffnen →
Bundesgesetz vom 11. Juli 1951, betreffend Grundsätze über eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer für Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten.
StF: BGBl. Nr. 157/1951 (NR: GP VI AB 390 S. 58. BR: S. 65.)
In Ausführung dieses BG sind Landes-Befreiungsgesetze ergangen.
Grundsatzbestimmung
Die Landesgesetzgebung wird ermächtigt, für Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten schon vor Erlassung des Grundsteuergrundsatzgesetzes (§ 11 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes) Bestimmungen über eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer sowie von anderen Abgaben, die von den Ländern und Gemeinden vom Gebäudebesitz oder vom Aufwand für Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken dienende Räume zukünftig eingehoben werden, unter Beachtung folgender Grundsätze zu erlassen:
Mit der Wahrnehmung der dem Bund gemäß Art. 15 Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 zustehenden Rechte ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.
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