Hoheitszeichen - Iran
10002195Announcement01.10.1971Originalquelle öffnen →
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6. September 1971 betreffend sechs iranische Hoheitszeichen
StF: BGBl. Nr. 381/1971
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf sechs iranische Hoheitszeichen, deren Darstellungen im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.