Hoheitszeichen - Kanada
10002068Announcement03.07.1965Originalquelle öffnen →
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. Mai 1965 betreffend ein kanadisches Hoheitszeichen
StF: BGBl. Nr. 163/1965
Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 4a Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1953 auf ein kanadisches Hoheitszeichen Anwendung findet.
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