Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO
10002000Ordinance10.06.1961Originalquelle öffnen →
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Feber 1961, womit das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen wird.
StF: BGBl. Nr. 48/1961
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird das in der Anlage abgebildete Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen.
Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.
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