Pariser Verbandsübereinkunft (Haager Fassung)
10001807Scope Announcement24.02.1932Originalquelle öffnen →
24.02.1932
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Verkehr vom 16. Februar 1932 über den Beitritt der italienischen Kolonien von Lybien und Erythrea und der italienischen Besitzungen der ägäischen Inseln zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, beide in der im Haag am 6. November 1925 revidierten Fassung.
StF: BGBl. Nr. 59/1932
24.02.1932
Die italienische Regierung hat dem Schweizerischen Bundesrat für die italienischen Kolonien von Lybien und Erythrea und die italienischen Besitzungen der ägäischen Inseln den Beitritt zum Pariser Unionsvertrag vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 114 vom Jahre 1928), und zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900, in Washington am 2. Juni 1911 und im Haag am 6. November 1925 (B. G. Bl. Nr. 115 vom Jahre 1928), angezeigt.
Dieser Beitritt ist mit dem 19. Jänner 1932 wirksam geworden.
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