Privilegien und Immunitäten der EFTA
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07.08.1970
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Beitritt Island zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
StF: BGBl. Nr. 236/1970
07.08.1970
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt.
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.
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