Privilegien und Immunitäten der EFTA
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12.06.1963
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Mai 1963 über die Ratifikation des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation durch Schweden und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Beitritt Finnlands zu diesem Protokoll.
StF: BGBl. Nr. 124/1963
12.06.1963
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens ist das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961, von Schweden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ratifiziert worden.
Das Protokoll ist für Schweden am 2. Juni 1961 und für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 26. Juni 1961 in Kraft getreten.
Weiters ist Finnland dem Protokoll am 1. April 1963 beigetreten.
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