Abkommen über internationale Ausstellungen
10000338Abkommen über internationale AusstellungenScope Announcement28.10.1959Originalquelle öffnen →
28.10.1959
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. September 1959, betreffend weitere Beitritte zum Abkommen über internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 10. Mai 1948.
StF: BGBl. Nr. 218/1959
28.10.1959
Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, BGBl. Nr. 65/1957, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, BGBl. Nr. 66/1957, beigetreten:
Kanada, Monaco und die Sowjetunion.
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