Schutz der Opfer des Krieges
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27.02.1959
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Feber 1959 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949.
StF: BGBl. Nr. 43/1959
27.02.1959
Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung, BGBl. Nr. 115/1958, folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden
Ghana 2. August 1958
Indonesien 30. September 1958
Australien 14. Oktober 1958
Kambodscha 8. Dezember 1958
Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat in Ergänzung zu der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung, BGBl. Nr. 115/1958, bekanntgegeben, daß auch die seitens der Volksrepublik Ungarn zu den Art. 12 und 85 der Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie zu Art. 45 der Konvention über die Behandlung von Zivilpersonen im Kriege gemachten Vorbehalte nicht zur Kenntnis genommen werden können.
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