Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundeslehrern
10000129Law17.06.1930Originalquelle öffnen →
Entschließung des Bundespräsidenten vom 14. Mai 1930, betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundeslehrern.
StF: BGBl. Nr. 168/1930
Auf Grund des Artikels 66, Absatz 1, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 übertrage ich bis auf Widerruf den Mitgliedern der Bundesregierung das Recht, in ihrem Verwaltungsbereich die Bundeslehrer zu ernennen, soweit es sich nicht um die Ernennung zum
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