Einzelverträge mit Belgien
10000057Announcement04.12.1920Originalquelle öffnen →
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz vom 23. März 1921, betreffend die Geltung gewisser Einzelverträge mit Belgien.
StF: BGBl. Nr. 244/1921
Die königlich belgische Regierung hat gemäß Artikel 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie
Diese Vertragsverhältnisse sind am 4. Dezember 1920 in Kraft getreten.
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