Verhältnis zwischen Österreich und Frankreich
10000055Announcement18.10.1920Originalquelle öffnen →
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz vom 5. März 1921, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und Frankreich abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik.
StF: BGBl. Nr. 138/1921
Die Regierung der französischen Republik hat auf Grund des Artikels 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie gegenüber der Republik Österreich folgende von dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie mit Frankreich abgeschlossen Staatsverträge anzuwenden wünscht:
Die vorstehenden Vertragsverhältnisse sind auf Grund des Artikels 241, Absatz 2, des Staatsvertrages von St. Germain im Verhältnisse zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik am 18. Oktober 1920 in Kraft getreten.
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