Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018; Änderung
LGBLA_WI_20251223_73Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags (Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018), LGBl. für Wien Nr. 36/2018, wird wie folgt geändert:
Der bisherige Text des § 1 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und der Prozentsatz „0,5 %“ wird durch den Prozentsatz „0,75 %“ ersetzt.
§ 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Die Einzahlungen der Wohnbauförderungsbeiträge sind für Zwecke der Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989, LGBl. für Wien Nr. 18/1989, in der geltenden Fassung, und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sowie zur Errichtung, Sanierung, Instandhaltung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur (bspw. Schulen und Spitäler), einschließlich der Beschaffung von dafür erforderlichen Grundstücken zu verwenden.“
„(2) Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73/2025 spätestens am 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73/2025 nach Ablauf des 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2027 in Kraft.“
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