Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission; Änderung
LGBLA_WI_20250924_41Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission geändert wird
Auf Grund des § 24 Abs. 7 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes – W-GBG, LGBl. für Wien Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2025, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission), LGBl. für Wien Nr. 65/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 14/2018, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 2 wird das Wort „Verschwiegenheitspflichten“ durch das Wort „Geheimhaltungspflichten“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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