Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; Änderung
LGBLA_WI_20250924_40Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 9 des Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetzes – W-LLGBG, LGBl. für Wien Nr. 41/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 63/2018, in Verbindung mit § 24 Abs. 7 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes – W-GBG, LGBl. für Wien Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2025, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer), LGBl. für Wien Nr. 23/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 14/2019, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 3 wird das Wort „Verschwiegenheitspflichten“ durch das Wort „Geheimhaltungspflichten“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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