Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung
LGBLA_WI_20250630_31Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; FestsetzungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien
Gemäß § 14 Abs. 3 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 – WVRG 2020, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt für Wien Nr. 44/2024, werden folgende Gebührensätze gemäß § 14 WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:
Direktvergaben
410 €
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge
1367 €
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge
684 €
Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
684 €
Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
1367 €
Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich
4102 €
Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich
1367 €
Bauaufträge im Oberschwellenbereich
8206 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich
2734 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich
4102 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich
8206 €
Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.
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