Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2025; Festsetzung
LGBLA_WI_20241122_31Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2025; FestsetzungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2025 festgesetzt wird
Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 38/2023, wird verordnet:
Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2025 mit 1,708 festgesetzt.
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