Satzung der Ärztekammer für Wien; teilweise Aufhebung
LGBLA_WI_20230918_23Satzung der Ärztekammer für Wien; teilweise AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Satzung der Ärztekammer für Wien in der Fassung der 18. Satzungs-Novelle 2023 teilweise aufgehoben wird
Gemäß § 195a Abs. 8 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2023, wird verordnet:
§ 10 Absatz 4 der Satzung der Ärztekammer für Wien in der Fassung der 18. Satzungs-Novelle 2023 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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