Übertragung von Aufgaben der Straßenpolizei auf die Landespolizeidirektion Wien; Änderung
LGBLA_WI_20230213_5Übertragung von Aufgaben der Straßenpolizei auf die Landespolizeidirektion Wien; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden LGBl. für Wien Nr. 30/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2013, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 lit. b wird nach der Wortfolge „zu verkehrsfremden Zwecken“ die Wortfolge „in den Fällen der §§ 82 bis 88a“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „(X. Abschnitt der Straßenverkehrsordnung 1960)“.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Der Landesamtsdirektor:
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