Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung
LGBLA_WI_20221118_53Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird
Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 70/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 10/2022, wird wie folgt geändert:
„§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 45,85 festgesetzt.“
Art. I Z 1 tritt mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.
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