Wiener Umgebungslärmschutzverordnung; Änderung
LGBLA_WI_20211020_49Wiener Umgebungslärmschutzverordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung näherer Regelungen zur Beschreibung der Lärmindizes, der Bewertungsmethoden für Lärmindizes und der Mindestanforderungen für die Ausarbeitung von Strategischen Lärmkarten, Konfliktplänen und Aktionsplänen sowie über die Festlegung der ruhigen Gebiete (Wiener Umgebungslärmschutzverordnung) geändert wird
Auf Grund des § 13 des Gesetzes über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Wiener Umgebungslärmschutzgesetz), LGBl. für Wien Nr. 19/2006, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 41/2019, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung näherer Regelungen zur Beschreibung der Lärmindizes, der Bewertungsmethoden für Lärmindizes und der Mindestanforderungen für die Ausarbeitung von Strategischen Lärmkarten, Konfliktplänen und Aktionsplänen sowie über die Festlegung der ruhigen Gebiete (Wiener Umgebungslärmschutzverordnung), LGBl. für Wien Nr. 23/2019, wird wie folgt geändert:
„Zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen sind die in der Anlage dieser Verordnung genannten Methoden heranzuziehen.“
In Artikel VII wird vor dem Wort „umgesetzt“ die Wortfolge „zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 67 vom 5.3.2020 S 132,“ eingefügt.
Die Anlage lautet: (siehe Anhang)
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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