Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021; Änderung
LGBLA_WI_20210705_34Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über begleitende Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021) geändert wird
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2021, wird verordnet:
Die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021, LGBl. für Wien Nr. 33/2021, wird wie folgt geändert:
In § 1 lit. a entfällt die Wort- und Zeichenfolge „,der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wurde“.
In § 2 lit. a entfällt die Wort- und Zeichenfolge „,der in einer Teststraße oder Apotheke gemacht wurde“.
Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.
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