Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19; Änderung
LGBLA_WI_20210409_20Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. für Wien Nr. 18/2021, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „10. April 2021“ durch die Wort- und Zeichenfolge „18. April 2021“ ersetzt.
Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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