Wiener Gemeindewahlordnung 1996; Änderung
LGBLA_WI_20200626_39Wiener Gemeindewahlordnung 1996; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener Gemeindewahlordnung 1996 – GWO 1996), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 1/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 43 Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „spätestens am 51. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 58. Tag“ ersetzt.
Im § 43 Abs. 4 letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 48. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 55. Tag“ ersetzt.
Im § 47 Abs. 2 zweiter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 48. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 55. Tag“ ersetzt.
Im § 48 letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 40. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 47. Tag“ ersetzt.
Im § 50 Abs. 1 wird die Wortfolge „Am 37. Tag“ durch die Wortfolge „Am 44. Tag“ ersetzt.
Im § 50 Abs. 2 letzter Satz wird die Wortfolge „spätestens am 38. Tag“ durch die Wortfolge „spätestens am 45. Tag“ ersetzt.
§ 80a Abs. 2 erster Satz lautet:
„Am Tag nach dem Wahltag beginnt die Bezirkswahlbehörde unter Heranziehung von Hilfsorganen zunächst mit der Auszählung der in den anderen Bezirken für den eigenen Bezirk abgegebenen Wahlkuverts der Wahlkartenwähler und der gemäß § 80 Abs. 2 zweiter Satz in Verwahrung genommenen Wahlkuverts und hält das Ergebnis in einer Niederschrift in der in § 80 Abs. 4 gegliederten Form fest.“
Im § 85 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „am Tag nach der Wahl“.
§ 85 Abs. 2 lit. d lautet:
„d) das insgesamt am Wahltag (§ 80) und bei der Auszählung nach § 80a ermittelte Wahlergebnis im Wahlkreis (Bezirk) in der nach § 80 gegliederten Form;“
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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