Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015); Änderung
LGBLA_WI_20200415_20Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015); ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über das Inverkehrbringen und den Betrieb von Heizungs- und Klimaanlagen in Wien (Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 – WHeizKG 2015), LGBl. für Wien Nr. 14/2016, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 3/2019, wird wie folgt geändert:
„(4) Mit den Bestimmungen über Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste für den Betrieb von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, über die zulässigen Brenn- und Kraftstoffe und über die regelmäßig durchzuführenden Überprüfungen im 5. bis 7. Abschnitt dieses Gesetzes wird durch die zuständige Behörde sichergestellt, dass keine erheblichen Umweltverschmutzungen verursacht werden und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht wird.“
§ 2 Abs. 1 Z 6 lautet:
Nach § 2 Abs. 1 Z 8 wird folgende Z 8a eingefügt:
Der bisherige § 2 Abs. 1 Z 11a erhält die Bezeichnung „11b“.
§ 2 Abs. 1 Z 11a lautet:
Nach § 2 Abs. 1 Z 15a wird folgende Z 15b eingefügt:
Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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