Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz; Änderung
LGBLA_WI_20200408_15Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – W-VGÜ) geändert wird
Auf Grund der §§ 6, 42 bis 45 und des § 73 Abs. 1 des Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998, LGBl. Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 42/2019, wird verordnet:
Die Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – W-VGÜ, LGBl. Nr. 7/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 54/2016, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift zu § 2 wird die Jahreszahl „2014“ durch die Jahreszahl „2017“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 werden das Zitat „§§ 2, 3, 3b, 4 bis 6a und 8 Abs. 2“ durch das Zitat „§§ 2, 3, 3b bis 5, § 6 Abs. 1 bis 7 und 8, § 6a und § 8 Abs. 2“ sowie der Ausdruck „2014 (VGÜ 2014)“ durch den Ausdruck „2017 (VGÜ 2017)“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 wird das Zitat „§§ 2, 3, 3b, 4 bis 6a und 8 Abs. 2 VGÜ 2014“ durch das Zitat „§§ 2, 3, 3b bis 5, § 6 Abs. 1 bis 7 und 8, § 6a und § 8 Abs. 2 VGÜ 2017“ ersetzt.
In § 2 Abs. 3 werden im ersten Satz das Zitat „§§ 2, 3 und 4 bis 6a VGÜ 2014“ durch das Zitat „§§ 2, 3, 4 und 5, § 6 Abs. 1 bis 7 und 8 sowie § 6a VGÜ 2017“ und im zweiten Satz die Kurzbezeichnung „VGÜ 2014“ durch die Kurzbezeichnung „VGÜ 2017“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 wird die Kurzbezeichnung „VGÜ 2014“ durch die Kurzbezeichnung „VGÜ 2017“ ersetzt.
In § 5 werden die Kurzbezeichnung „VGÜ 2014“ durch die Kurzbezeichnung „VGÜ 2017“ und das Datum „1. Oktober 2016“ durch das Datum „1. Februar 2020“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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