Petitionen in Wien; Änderung
LGBLA_WI_20190708_38Petitionen in Wien; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien (Petitionen in Wien) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über Petitionen in Wien (Petitionen in Wien), LGBl. für Wien Nr. 2/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 3 Z 3 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Einbringerin bzw. der Einbringer kann auf Wunsch auch mit einer Begleit- bzw. Vertrauensperson zur Sitzung des Petitionsausschusses erscheinen.“
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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