Wiener Frühförderungsgesetz; Änderung
LGBLA_WI_20190628_33Wiener Frühförderungsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen (Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG), LGBl. für Wien Nr. 21/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 24/2019, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 lautet:
„(1) Zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung der Besuchspflicht ist von der Behörde mit Hilfe der automationsunterstützten Datenverarbeitung ein Verzeichnis derjenigen Kinder zu führen, die der Besuchspflicht unterliegen und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Dieses Verzeichnis hat folgende Daten zu enthalten:
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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