Wiener Fischereigesetz; Änderung
LGBLA_WI_20190628_32Wiener Fischereigesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Fischereigesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Wiener Fischereigesetz, LGBl. für Wien Nr. 1/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 71/2018, wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 2 entfällt.
Dem § 45 Abs. 4 wird folgender Satz hinzugefügt:
„Dies gilt auch für Krusten- und Muscheltiere sowie für die Fischnahrung geeignete Wassertiere, sofern diese Arten unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. Nr. L 317 vom 4. November 2014, S. 35, fallen.“
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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