Überlassung von Geschäften der Landesregierung; Änderung
LGBLA_WI_20190628_29Überlassung von Geschäften der Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Änderung der Verordnung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden
Auf Grund des § 132 Abs. 1 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (WStV), LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 25/2018, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden, LGBl. für Wien Nr. 35/2000, zuletzt geändert durch die Novelle LGBl. für Wien Nr. 3/2014, wird wie folgt geändert:
Art. I tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.