Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; Änderung
LGBLA_WI_20190312_14Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer) geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 9 des Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetzes – W-LLGBG, LGBl. Nr. 41/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 63/2018, in Verbindung mit § 24 Abs. 7 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes – W-GBG, LGBl. Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer), LGBl. Nr. 23/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 13/2018, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 1, § 2 Abs. 1 und 3 sowie in § 4 Abs. 4 Z 4 wird jeweils die Wortfolge „des Stadtschulrates“ durch die Wortfolge „der Bildungsdirektion“ ersetzt.
In § 15 wird die Wortfolge „des Stadtschulrats“ durch die Wortfolge „der Bildungsdirektion“ ersetzt.
In § 16 Abs. 1 wird die Wortfolge „der Stadtschulrat“ durch die Wortfolge „die Bildungsdirektion“ ersetzt.
Artikel I tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
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