Wiener Landwirtschaftsgesetz; Änderung
LGBLA_WI_20181130_58Wiener Landwirtschaftsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Landwirtschaftsgesetz geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 15/2000, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 Z 5 entfällt die Wortfolge „und der bevorstehenden Osterweiterung der EU“.
§ 7 Abs. 1 erster Satz lautet:
„(1) Die Landesregierung hat im letzten Quartal jedes fünften Jahres (beginnend mit dem Jahr 2022) dem Landtag einen Bericht über die Entwicklung und die wirtschaftliche und soziale Lage der Landwirtschaft in Wien in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren vorzulegen.“
„(3) Soferne für die Erstellung des Landwirtschaftsberichtes auch die Verarbeitung von einzelbetrieblichen personenbezogenen Daten erforderlich werden sollte, dürfen diese personenbezogenen Daten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden.“
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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