Wiener Grenzwerte-Verordnung; Änderung
LGBLA_WI_20181102_52Wiener Grenzwerte-Verordnung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender und fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen geändert wird
Gemäß § 34 Abs. 1, 4, 4a und 4b, § 39 Abs. 1, 2 und 8 sowie § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender und fortpflanzungsgefährdender (reproduktionstoxischer) Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen, LGBl. Nr. 109/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 22/2016, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift zu § 2 wird die Jahreszahl „2011“ durch die Jahreszahl „2018“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 letzter Satz werden das Zitat „Grenzwerteverordnung 2011 – GKV 2011“ durch das Zitat „Grenzwerteverordnung 2018 – GKV 2018“ und das Zitat „BGBl. II Nr. 186/2015“ durch das Zitat „BGBl. II Nr. 254/2018“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 bis 9 wird jeweils die Kurzbezeichnung „GKV 2011“ durch die Kurzbezeichnung „GKV 2018“ ersetzt.
In § 2 Abs. 8 wird das Zitat „LGBl. Nr. 28/2015“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 43/2018“ ersetzt.
In § 3 wird nach Z 8 folgende Z 9 eingefügt:
Art. I tritt mit 25. September 2018 in Kraft.
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