Aufhebung eines Wortes sowie einer Wortfolge in § 19 Abs. 3, des § 19 Abs. 4 und 5 zur Gänze sowie des ersten Satzes des § 19 Abs. 6 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012, durch den Verfassungsgerichtshof
LGBLA_WI_20180921_46Aufhebung eines Wortes sowie einer Wortfolge in § 19 Abs. 3, des § 19 Abs. 4 und 5 zur Gänze sowie des ersten Satzes des § 19 Abs. 6 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012, durch den VerfassungsgerichtshofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Kundmachung des Landeshauptmannes von Wien über die Aufhebung des Wortes „zwei“ sowie der Wortfolge „von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien ernannt, eines auf Grund freier Entscheidung der Präsidentin bzw. des Präsidenten, eines auf Grund eines bindenden Vorschlages des Dienststellenausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien. Ein Mitglied (Ersatzmitglied) wird“ in § 19 Abs. 3, des § 19 Abs. 4 und 5 zur Gänze sowie des ersten Satzes des § 19 Abs. 6 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012, durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2018, Zlen. G 29/2018-14, G 108/2018-10, das Wort „zwei“ sowie die Wortfolge „von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien ernannt, eines auf Grund freier Entscheidung der Präsidentin bzw. des Präsidenten, eines auf Grund eines bindenden Vorschlages des Dienststellenausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien. Ein Mitglied (Ersatzmitglied) wird“ in § 19 Abs. 3, § 19 Abs. 4 und 5 zur Gänze sowie den ersten Satz des § 19 Abs. 6 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.