Bauordnung für Wien; Änderung
LGBLA_WI_20180629_37Bauordnung für Wien; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 27/2016, wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als in sich geschlossenes Ganzes“.
§ 60 Abs. 1 lit. d lautet:
Nach § 62a Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Der Abbruch von Bauwerken in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre sowie der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten der Behörde vom Bauherrn schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Bestätigung des Magistrats anzuschließen, dass an der Erhaltung des Bauwerkes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffentliches Interesse besteht. Nach Vorlage einer solchen Bestätigung darf mit dem Abbruch begonnen werden.“
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Ludwig
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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