Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; Änderung
LGBLA_WI_20180302_13Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer) geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 9 des Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetzes – W-LLGBG, LGBl. Nr. 41/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/2010, in Verbindung mit § 24 Abs. 7 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes – W-GBG, LGBl. Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nach dem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (Geschäftsordnung der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer), LGBl. Nr. 23/2010, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 4 Z 4 und 5 wird jeweils nach dem Ausdruck „Vertragsbedienstetenordnung 1995“ die Wortfolge „oder des Wiener Bedienstetengesetzes“ eingefügt.
§ 17 lautet:
„§ 17. Diese Geschäftsordnung ist in ihrer Stammfassung am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.“
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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