Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten; Änderung
LGBLA_WI_20170227_9Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten geändert wird
Gemäß § 46 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2014, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 3/2017, wird wie folgt geändert:
In der Anlage zur Verordnung wird im Teil B, Abschnitt VIII. LABOR, Punkt 17.99.1. Prothrombinzeit (PTZ), in der 3. Spalte der Ambulatoriumsbeitrag „2,04“ ergänzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
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