Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz; Änderung
LGBLA_WI_20161129_50Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Wiener Stadtwerke (Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 17/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2007, wird wie folgt geändert:
1.Nach § 3 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a angefügt:
„§ 3. (3a) Über die Person des Schuldners, einschließlich Schuldübernahmen innerhalb des Konzerns der WIENER STADTWERKE Holding AG, die Höhe, das Ausmaß sowie die Zahlungsmodalitäten einschließlich der Möglichkeit interner Einmalabgeltungen des in § 3 Abs. 3 genannten Aufwandes, kann innerhalb des Konzerns der WIENER STADTWERKE Holding AG bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgern eine Vereinbarung getroffen werden. Die jeweils getroffene Vereinbarung ist dem Magistrat unverzüglich mitzuteilen.“
Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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