Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 - WVRG 2014; Änderung
LGBLA_WI_20161028_43Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 - WVRG 2014; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 – WVRG 2014, LGBl. Nr. 37/2013, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird der Klammerausdruck „(einschließlich der Vergabe von Baukonzessionen und der Durchführung von Wettbewerben, nicht jedoch der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen)“ durch den Klammerausdruck „(einschließlich der Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen und der Durchführung von Wettbewerben)“ ersetzt.
In § 42 wird am Ende der Z 3 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:
„4. die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe, ABl. Nr. L 94 vom 28. März 2014, S. 1.“.
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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