Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG; Änderung
LGBLA_WI_20161028_42Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz, mit dem das Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die verpflichtende frühe Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (Wiener Frühförderungsgesetz – WFfG), LGBl. für Wien Nr. 21/2010, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2013, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 3 wird der Ausdruck „drei Wochen“ durch den Ausdruck „fünf Wochen“ ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2016 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Der Landesamtsdirektor:
Hechtner
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