Der Wiener Landtag hat beschlossen:
LGBLA_WI_20160513_26Wiener WettengesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Dieses Landesgesetz regelt den gewerbsmäßigen Abschluss (Buchmacherwette) und die gewerbsmäßige Vermittlung (Totalisateurwette) von Wetten aus dem Anlass sportlicher Veranstaltungen sowie die gewerbsmäßige Vermittlung von derartigen Wetten und Wettkundinnen und Wettkunden.
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