Der Wiener Landtag hat beschlossen:
LGBLA_WI_20160412_16Besoldungsordnung 1994, Vertragsbedienstetenordnung 1995, Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz; ÄnderungenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Besoldungsordnung 1994, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 28/2015, wird wie folgt geändert:
In § 22 wird das Zitat „§§ 23 bis 30“ durch das Zitat „§§ 23 bis 31“ ersetzt.
Nach § 30 wird folgender § 31 samt Überschrift eingefügt:
Den klinisch tätigen Fachärzten für Psychiatrie (und Neurologie), für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Krankenanstaltenverbundes gebührt eine Dienstzulage, deren Höhe in der Anlage 3 festgesetzt ist.“
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