Festsetzung der Sondergebühren und Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten; Änderung
LGBLA_WI_20140225_7Festsetzung der Sondergebühren und Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten geändert wird
Gemäß § 46 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 5/2014, wird verordnet:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 75/2012 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 Z 4 lautet:
§ 2 Z 4 lautet:
§ 3 Z 2 lautet:
§ 4 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die § 1 Abs. 1 Z 4, § 2 Z 4 und § 3 Z 2 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 7/2014 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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