Pflanzenschutzmittelverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20251230_93Pflanzenschutzmittelverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes, LGBl.Nr. 11/2021, wird verordnet:
Die Pflanzenschutzmittelverordnung, LGBl.Nr. 15/2014, in der Fassung LGBl.Nr. 21/2018, Nr. 58/2018, Nr. 69/2020 und Nr. 35/2022, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift des § 11 wird nach dem Wort „Außerkrafttreten“ ein Beistrich gesetzt und das Wort „Übergangsbestimmungen“ eingefügt.
Dem § 11 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden, müssen Aufzeichnungen gemäß Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Bezug auf Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln,
(4) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung, LGBl.Nr. 93/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
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