Einreihungsplan Landesbedienstete
LGBLA_VO_20251223_91Einreihungsplan LandesbediensteteGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013 und Nr. 65/2019, wird verordnet:
Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.
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