Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, Änderung
LGBLA_VO_20251223_89Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 63 Abs. 3 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 65/2019 und Nr. 37/2024, wird verordnet:
Die Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 42/2024, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 89/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
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